AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der Dein-Transporter Autovermietung in Lübeck

1.Mietpreis                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Der Mietpreis richtet sich nach dem im Mietvertrag angegebenen Betrag oder Tarif. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Straf-Gebühr in Höhe von € 10,00 vereinbart.
2. Fahrzeugrückgabe
Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter berechnet. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug nebst Zubehör mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen – an der Vermieterstation zurückzugeben, in der er es übernommen hat. Die Rückgabe erfolgt nur während der Öffnungszeiten des Vermieters. Wird das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten zurückgebracht, verlängert sich der Mietvertrag bis zur nächste Öffnung der Station. Bis dahin trägt der Mieter das Risiko für Fahrzeugbeschädigungen. Wird der vereinbarte Rückgabe-Zeitpunkt um mehr als exakt 60 Minuten überschritten, verlängert sich der Mietvertrag mindestens um einen Tag.
3. Fahrer die Berechtigt sind
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, den im Mietvertrag angegebenen Fahrern oder den bei dem Mieter angestellten Berufskraftfahrern in dessen Auftrag geführt werden, sofern letztere die Anforderungen des Vermieters in Bezug auf Alter und Mindestdauer des Führerscheinbesitzes und der Führerscheinklasse erfüllen. Das Maximalalter des Fahrers ist dabei auf 88 Jahre begrenzt. Der Mieter ist ebenso verpflichtet, der Autovermietung auf verlangen Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges bekannt zu geben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
4. Pflicht der Obhut
Der Mieter hat das Fahrzeug mit der im Verkehr erforderlichen üblichen Sorgfalt zu behandeln und alle für die Benutzung maßgebliche Regeln  sowie technischen Anweisungen (beispielsweise Ladebordwände) zu beachten. Wird das Fahrzeug nicht benutzt, ist es vom Mieter ordnungsgemäß verschlossen und gesichert abzustellen.

5. Beschränkung der Nutzung
Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug außerhalb Verkehrs und/oder wie folgt zu verwenden:

  • Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und dem Befahren von Rennstrecken, auch wenn diese für den allgemeinen Verkehr freigegeben sind.
  • Zur Begehung von Zoll- und Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind.
  • Zum Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße.
  • Für Nutzungen, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen.
  • Für Fahrten außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland.
  • Zur Weiter-Vermietung.

6. Pannen am Fahrzeug während der Anmietung
Im Pannenfall, insbesondere auch beim Ausfall des Kilometerzählers, ist der Vermieter unverzüglich telefonisch, auch über den Standort des Fahrzeugs, zu unterrichten. Reparaturen dürfen nur vom Vermieter in Auftrag gegeben werden.
7. Unfälle und das Verhalten
Der Fahrer und Mieter hat nach jedem Unfall (auch Bagatellsachen) sofort die Polizei zu verständigen und darauf zu bestehen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird. Mieter/Fahrer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensfeststellung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Dies gilt auch für Brand-, Diebstahls- oder Wildschäden. Darüber hinaus hat der Mieter/Fahrer selbst bei Bagatellschäden einen ausführlichen Unfallbericht unter Angabe von Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten , Zeugen sowie amtlicher Kennzeichen, beschädigter Sachen Dritter sowie eine Skizze vom Unfallort zu fertigen.
8. Verspätete Rückgabe und Stornos
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 24 Stunden vor Anmietung möglich. Danach folgen Kosten pauschal in Höhe von 60% des Miet-Preises an. Eine Stornierungsbestätigung erhält der Kunde stets online, selbst bei telefonischen Stornierungen. Die Zahlung von 60% des ursprünglichen Mietpreises ist binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu tätigen. Ist der Kunde nicht zahlungsgewillt, so wird die ASS-Forderungsmanagement GmbH mit der Einforderung der Zahlung beauftragt. Bringt der Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück  und es entsteht ein Einnahmenverlust durch die Verspätung, so hat der Kunde den Einnahmeverlust zu 60% zu tragen.
9. Mieterhaftung
Sofern nicht ausdrücklich eine Haftungsbefreiung vereinbart wird, haftet der Mieter gesamtschuldnerisch neben dem Fahrer und Mieter für alle Schäden, die dem Vermieter wegen eines Verstoßes gegen Ziffer 5 und 7 entstehen, sowie für alle sonstigen von ihnen zu vertretenen Schäden am Fahrzeug einschließlich des Verlustes des Fahrzeugs sowie von Fahrzeugteilen und Zubehör. Es ist voller Schadensersatz hinsichtlich aller zur Schadensbeseitigung erforderlichen Kosten zu leisten. Der den Schaden zu vertretene Mieter/Fahrer haftet gegenüber dem Vermieter für den Mietausfall, wenn das beschädigte Fahrzeug nicht zur Vermietung zur Verfügung steht in Höhe des für diesen Zeitraum gültigen Mietpreises laut aktueller Preisliste. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Mieter/Fahrer haften gesamtschuldnerisch insbesondere für alle Schäden, die am Aufbau des Fahrzeuges (Koffer oder Plane) durch das Ladegut (unsachgemäße Beladung oder Überladung) oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstehen (s. Ziffer 4).
10. Freistellung der Haftung
Wird eine Haftungsbefreiung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes vereinbart, wird die Haftung des jeweiligen Fahrer/Mieter entsprechend den Bestimmungen zur Fahrzeugversicherung (AKB in der Fassung Prölls/Martin Versicherungsvertragsgesetz 27.Auflage) reduziert.
Die Haftungsbeschränkung entfällt, neben Verstößen gegen Ziffer 5, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung eines Schadens, insbesondere bei Alkohol, Rauschmittel oder medikamentös verursachter Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, Schäden durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe/-breite, falsche Beladung oder Überladung, falsche Betankung oder andere unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges etc. Die Haftungsreduzierung entfällt insbesondere auch dann, wenn bei einem Unfall – mit oder ohne Beteiligung Dritter – die Polizei nicht hinzugezogen wird.
11. Vermieterhaftung
Der Vermieter haftet für alle dem Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügten Schäden, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Eine darüber hinausgehende Haftung ist, außer für den Fall von Personenschäden, ausgeschlossen.
12. Verjährung
Die Frist der Verjährung von sechs Monaten wegen Verschlechterung der Mietsache beginnt ab Kenntnis des Vermieters von dem schädigenden Ereignis, im Falle eines Unfalls jedoch nicht bevor der Vermieter Gelegenheit hatte, die polizeiliche Ermittlungsakte einzusehen. Der Vermieter verpflichtet sich, den Mieter unverzüglich über den Zeitpunkt der Akteneinsicht zu benachrichtigen.

13. Datenschutzklausel

Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Vermieter gespeichert und an Dritte weitergegeben werden, insbesondere wenn

  • das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der ggf. verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird
  • Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen
  • oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst oder Wechsel protestiert werden
  • die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind

14. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Lübeck als Gerichtstand vereinbart, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ferner wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine in § 38 Abs 1 ZPO gleichgestellte Person ist.

  • Standort in Lübeck
  • Adresse & Kontakt

    Dein-Transporter Autovermietung
    Im Gleisdreieck 15
    23566 Lübeck

    Tel: 0451 58249636

  • Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag
    08:00 - 19:30 Uhr

    Samstag
    08:00 - 20:00 Uhr

    Sonntag
    Termine nach Absprache